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Pietät W. Schwartz Berliner Straße 1 und Beethovenstraße 13, 61440 Oberursel (Taunus) Telefon: 06171-54792, Fax: 06172-26306 (Zentrale), E-Mail: info@pietaet-schwartz.de
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Beisetzungsmöglichkeiten auf dem Friedhof
Grabarten für Erdbestattungen
Reihengrabstelle: Bei einer Reihengrabstelle können sich die Angehörigen die Lage der Grabstelle auf dem Friedhof nicht aussuchen. Die Grabstelle wird der Reihe nach vergeben, ist nur für die Beisetzung eines Sarges vorgesehen und besteht nur für die Dauer der Ruhefrist. Nach Ablauf der Ruhefrist kann die Grabstelle nicht nachgekauft werden und wird abgeräumt. Familiengrabstelle: Bei einer Familiengrabstelle oder Wahlgrabstelle können sich die Angehörigen, je nach Friedhof, die Lage der Grabstelle in den meisten Fällen aussuchen. Die Grabstelle kann nach Ablauf der Ruhefrist nachgekauft und somit die Nutzungsdauer immer wieder verlängert werden. Außerdem können in diese Grabstellen zusätzlich auch noch Urnen beigesetzt werden. Bei Familiengrabstellen für Erdbestattungen wird zwischen Einzel-, Doppel-, oder mehrstelligen Grabstellen sowie Tiefgrabstellen unterschieden. Einzelgrabstelle: 1 Erdbestattung und ca. 6 Urnen* Einzelgrabstelle Tiefgrab: 2 Erdbestattungen übereinander, ca. 6 Urnen* Doppelgrabstelle: 2 Erdbestattungen nebeneinander, ca. 12 Urnen* Doppelgrabstelle Tiefgrab: 4 Erdbestattungen, ca. 12 Urnen* * Die Anzahl der Urnenbeisetzungen auf einer Erdgrabstelle sowie weitere Grab- arten müssen der jeweiligen Friedhofssatzung des zuständigen Friedhofsamts entnommen werden.
Grabarten für Urnenbestattungen
Feld der Ungenannten (Anonym): Bei dieser Grabart wird die Urne in einem dafür vorgesehenen Wiesenfeld beigesetzt. Die Grabstelle wird nicht markiert. Für die Angehörigen besteht die Möglichkeit Blumen an einem Gedenkstein abzulegen. Diese Form der Beisetzung ist die günstigste Alternative zu einer Reihengrabstelle, da nach der Beisetzung keine Grabkosten für Grabstein oder Grabpflege hinzukommen. Reihengrabstelle: Reihengrabstellen werden der Reihe nach vergeben, sind nur für die Beisetzung einer Urne vorgesehen und können nicht verlängert werden. Nach Ablauf der Ruhefrist wird die Grabstelle abgeräumt. Familiengrabstelle: In Urnenfamiliengrabstellen können je nach Friedhofssatzung mehrere Urnen beigesetzt werden. Die Lage des Grabes auf dem Friedhof kann meistens ausgesucht und die Verlängerung des Nutzungsrechts der Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist durch einen Nachkauf verlängert werden. Friedhain (Oberursel-Hauptfriedhof): Der Friedhain in Oberursel ist eine Familiengrabstelle für 2 Urnen in einem mit Bäumen bepflanzten Wiesenfeld. Die Angehörigen können hier, ähnlich wie beim Anonymen Grabfeld, an einem Gedenkstein Blumen ablegen. Die Grabstelle wird durch eine liegende Platte, welche in Höhe der Grasnarbe gesetzt wird, mit dem Namen des Verstorbenen gekennzeichnet. Die Grabpflege wird vom Friedhofspersonal übernommen. Urnenwand (Friedrichsdorf/Seulberg): Eine Urnenwand ist eine Familiengrabstelle für 2 Urnen. Die Urne wird hierbei in eine Nische der Urnenwand beigesetzt. Die Nische wird anschließend mit einer Platte verschlossen. Blumen können vor der Urnenwand abgelegt werden. Auch bei dieser Grabart müssen die Angehörigen sich nicht um die Grabpflege kümmern. Die Grabstelle kann nach Ablauf der Ruhefrist nachgekauft werden.