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Pietät W. Schwartz
Berliner Straße 1 und Beethovenstraße 13, 61440 Oberursel (Taunus)
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Bestattungsarten und Beisetzungsmöglichkeiten
Stirbt ein Mensch, müssen sich die Hinterbliebenen, wenn es nicht vorher durch eine Bestattungsvorsorge festgelegt wurde, für eine Bestattungsart und die Form der Beisetzung entscheiden.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite die verschiedenen Möglichkeiten des Abschiednehmens zeigen.
Die Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die mit religiösen oder weltanschaulichen Gebräuchen ver- bundene Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde. Bei der Erd-bestattung wird die verstorbene Person in einem Sarg, meist aus Holz, auf dem Friedhof in einer Erdgrabstelle beigesetzt. Diese Art der Beisetzung ist die traditionellste Form der Bestattung.
Die Feuerbestattung
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Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene zusammen mit einem Sarg im Krematorium eingeäschert und später in einer Urne beigesetzt.
Die Form der Beisetzung (Seebestattung, Friedwald, Naturbestattung) setzt immer eine Kremation voraus.
Sie haben die Möglichkeit, eine Trauerfeier vor der Einäscherung mit einem Sarg oder nach der Einäscherung die Feier mit der Urne und direkter anschließender Beisetzung durchzuführen.
Wird eine Trauerfeier mit dem Sarg gewünscht, verbleibt der Sarg nach der Trauerfeier bis zum Verlassen der Trauergäste in der Trauerhalle. Im Anschluss wird der Sarg in das Krematorium überführt. Zu einem späteren Termin erfolgt dann die Beisetzung der Urne. Viele Angehörige entscheiden sich für diese Möglichkeit, da sie bei einer Trauerfeier mit dem Sarg mehr Verbindung zu ihrem verstorbenen Angehörigen verspüren. Der Termin der Trauerfeier kann außerdem früher gewählt werden, da nicht auf die Rückführung der Urne aus dem Krematorium gewartet werden muss.
Es bedeutet aber auch, dass die Angehörigen in der Regel zweimal auf den Friedhof kommen müssen. Zur Trauerfeier und zur Urnenbeisetzung.
Bei einer Trauerfeier mit der Urne und anschließender Beisetzung haben die Angehörigen nur einmal den schweren Gang auf den Friedhof. Die Trauerfeier kann aber aufgrund der vorherigen Kremation erst etwas später erfolgen. Der Termin für eine Urnenbeisetzung muss aber nicht wie bei einer Trauerfeier mit dem Sarg innerhalb einer Frist von 10 Tagen stattfinden. Dies ist von Vorteil, wenn sich z.B. Angehörige im Ausland bzw. im Urlaub befinden oder sonst unabkömmlich sind.
Beisetzungsmöglichkeiten:
Grabstellen Friedwald Seebestattung Naturbestattung