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Pietät W. Schwartz
Berliner Straße 1 und Beethovenstraße 13, 61440 Oberursel (Taunus)
Telefon: 06171-54792, Fax: 06172-26306 (Zentrale), E-Mail: info@pietaet-schwartz.de
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Sie können uns Tag und Nacht unter: 06171-54792 erreichen.
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Kontakt
Was Sie als nächstes tun müssen
Das Unfassbare ist passiert, ein Trauerfall ist eingetreten. Selbst wenn man meint, gut vorbereitet zu sein, trifft die Nachricht vom Tod eines lieben Menschen doch meist plötzlich und unerwartet ein. In den ersten Momenten der Trauer und des Schmerzes müssen Sie jedoch handeln und wichtige Entscheidungen treffen. Wir wollen Sie hiermit informieren, welche Schritte Sie als nächstes tun müssen.
Tritt der Trauerfall in der Wohnung ein, so müssen Sie umgehend einen Arzt benachrichtigen. Am besten Sie versuchen Ihren Hausarzt zu erreichen. Der Hausarzt kennt die verstorbene Person und besitzt Kenntnisse über eventuelle Vorerkrankungen. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, rufen Sie beim ärztlichen Notdienst in Ihrer Region an. Halten Sie bitte einen Ausweis mit Lichtbild zur Identifizierung der/des Verstorbenen (Personalausweis oder Reisepass) für den Arzt bereit. Der Mediziner wird die verstorbene Person untersuchen und eine Todes-bescheinigung ausstellen. Die Todesbescheinigung vom Arzt muss bei der/dem Verstorbenen verbleiben und dem von Ihnen ausgewählten Bestattungs- unternehmen zur Überführung übergeben werden.
Tritt der Trauerfall in einem Senioren- oder Pflegeheim ein, brauchen Sie selbst keinen Arzt verständigen. Im Senioren- oder Pflegeheim übernimmt diese Aufgabe das leitende Pflegepersonal. Sollte der Trauerfall im Krankenhaus eintreten, wird die Todesbescheinigung automatisch vom behandelnden Arzt ausgestellt und liegt für das Bestattungsunternehmen zur Abholung in der Verwaltung bereit.
Wenn der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat, informieren Sie bitte ein Beerdigungsinstitut Ihres Vertrauens.
Das Bestattungshaus Schwartz steht Ihnen zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen unter der Telefonnummer:
06171/54792
zur Verfügung.
In dieser schwierigen Situation können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen. Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, liegt bei Ihnen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt.
Ein Mitarbeiter unseres Bestattungsunternehmens wird ein vertrauliches Gespräch mit Ihnen führen, in dem alle weiteren Fragen besprochen werden. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in unserem Bestattungsinstitut.